Abschluss auf Zeit spart Geld
Statistiken belegen: bereits jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig und unfreiwillig aus dem Berufsleben aussteigen.
Die Gründe dafür sind weniger Unfälle, als vielmehr schwere Erkrankungen. Wenn da nicht frühzeitig vorgesorgt hat, wird
meist im Schadensfalle auf finanzielle Engpässe stoßen. Denn die Invalidenrente fällt meist so gering aus, dass der
normale und bis dahin gewohnte Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Obwohl die medizinische Versorgung hierzulande ein hohes Maß erreicht hat, nehmen bestimmte Erkrankungen in einem
erschreckenden Maße zu. Störungen des Bewegungsapparates, Herz- Kreislauferkrankungen, Tumorleiden und in zunehmendem
Maße auch psychische Störungen gehören dazu. Wer schwer erkrankt ist, hat meist mit körperlichen Einschränkungen zu
kämpfen. Fallen dann die gesetzlichen Leistungen nicht zufrieden stellend aus, kommen finanzielle Probleme hinzu.
Daher sollte man frühzeitig Vorsorge betreiben und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Allerdings müssen
Versicherer nicht zwingend jeden „Anwärter“ auf einen Versicherungsschutz aufnehmen. Diejenigen, die besonderen und
berufsbedingten Risiken unterliegen, müssen meist lange nach einem geeigneten Versicherer suchen. Hinzu kommt, dass
Arbeitnehmern, die einem größeren Kräfteverfall ausgesetzt sind und körperlich arbeiten, meist auch höhere Beiträge
in die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen müssen als beispielsweise Menschen, die einer Bürotätigkeit nachgehen.
Um diesen Berufsgruppen, die für ihre Absicherung tief in die Tasche greifen müssen, entgegen zu kommen, bieten einige
Versicherer sogenannte „abgespeckte“ Versicherungen an. Dabei fallen die Konditionen anders aus, als bei der unter anderen
Bedingungen abgeschlossenen Versicherung.
Wird eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen. Zahlt der Versicherer eine Rente für einen festgesetzten Höchstzeitraum von
beispielsweise drei Jahren. Zu den Voraussetzungen dafür gehört, dass der Arbeitnehmer nicht länger als zwei Stunden
am Tag in einem Beruf arbeiten kann und nachweislich der Fall der Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Konnte dies
nachgewiesen werden, erhält der Versicherte weitere Rentenzahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Allerdings gehört zu den Bedingungen, dass der Versicherer darauf verweisen kann, dass der Betroffene auch in einem
anderen Beruf arbeiten muss, bevor die Versicherung einer Anspruch auf Rentenzahlung zuspricht. Versicherungsvergleiche
werden im Vorfeld empfohlen, damit der Arbeitnehmer von den günstigsten Konditionen profitieren kann.
Ein Artikel von www.finance-store.de von Robert Jacobi info[at]finance-store.de
weitere Themen zu Finanzen:
Auslandsversicherung für Studenten
Finanzierung der eigenen Wände
Private Rentenversicherung
Vorteil von einem Online Girokonto
Übersicht zu Finanzen und Wirtschaft
|