Auslandsversicherung für Studenten
Immer mehr Studenten nutzen die Möglichkeit, im Ausland zu studieren. Leicht vergisst man dabei,
dass für diesen Zeitraum auch einen Krankenversicherungsschutz im jeweiligen Gastland benötig wird.
Dabei sollte man beachten, dass für eine Krankenversicherung durch die Gastländer oft besondere
Anforderungen bereits bei der Einreise gestellt werden.
Grundsätzlich gilt: wer als Student in Deutschland gesetzlich versichert ist, genießt in Staaten,
mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Versicherungsschutz.
Jedoch sollte auch in diesem Fall ein zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz
für das Ausland gewählt werden,
da die Leistungen, die in anderen Ländern für Sozialversicherungspflichtige zur Verfügung stehen,
sich stark von den Leistungen in Deutschland unterscheiden können. Rechnet ein Arzt entgegen der
Erwartung die Leistung privat ab, bleibt der Student auf den Kosten für die ärztliche Leistung sitzen.
Bei Studienaufenthalten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen muss der Student sich zusätzlich
zu seiner gesetzlichen Versicherungspflicht im Inland sowie auch für das Ausland privat krankenversichern.
Während des Auslandsaufenthaltes müssen Beiträge sowohl für die gesetzliche als auch für die private
Krankenversicherung entrichtet werden.
Zwar bietet die gesetzliche Versicherung die Möglichkeit, bei längeren Aufenthalten im Ausland nur
eine Anwartschaft im Inland beizubehalten, bei vorzeitiger Rückreise besteht dann aber kein
Versicherungsschutz in Deutschland!
Leistungen von Auslandsversicherungen
In der Police für das Ausland sollte die 100 %ige Erstattung von Aufwendungen für folgende Fälle enthalten sein:
- ambulante Behandlungen einschließlich der benötigten Arzneimittel
- stationäre Behandlung
- zahnärztliche schmerzstillende Behandlungen und Reparaturen am Zahnersatz
- den notfalls notwendigen medizinischen Rücktransport
- ebenfalls sollte eine Überführungspauschale bei Tod und für Entbindung enthalten sein
Versicherer, die bei Abschluss der Krankenversicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichten,
haben meist Einschränkungen im Leistungsbereich. Dies muss vorab unbedingt geklärt werden.
Besonders sollten Studenten auf Einschränkungen achten, wenn sie an Diabetes oder starken
Allergien leiden. Für sie wird oft überhaupt kein Versicherungsschutz gewährt.
Studenten, die privat krankenversichert sind, müssen vor Antritt der Reise bei ihrem Versicherer
klären, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum Schutz im gewünschten Studienland besteht.
Eventuell müssen auch privat krankenversicherte Studenten sich zusätzlich (oder in einem anderen
Tarif ihrer Krankenversicherung) versichern. Ein Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer
nur in einen Zusatztarif ist nicht möglich. Die Kosten einer ambulanten Behandlung im Ausland müssen
trotz Versicherung zunächst selbst getragen werden. Sie werden nach Vorlage der Arztrechnungen von
der Versicherung ersetzt. Bei stationären Aufenthalten tritt der Versicherer sofort mit den
jeweiligen Einrichtungen in Verbindung und rechnet direkt ab.
Oft verlangen die Gastländer auch bestimmte Absicherungen für Unfälle. Diese Absicherung kann man nur
durch eine private Unfallversicherung mit Weltgeltung erreichen. Besonders wichtig ist, dass auch die
Absicherung von Bergungskosten in der eventuell vom Gastland geforderten Höhe mit eingeschlossen ist.
Wer so für alle Eventualitäten gerüstet ist, kann sich ganz beruhigt seinem Auslandsstudium widmen.
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