Private Rentenversicherung - Inhalt, Formen, Kündigung.
Bei der Privaten Rentenversicherung
gibt es drei verschiedene Arten der Altersvorsorge. Die bekannteste
ist hierbei wahrscheinlich die Riester-Rente. Diese ist „HartzIV-sicher“ und darf auch nicht gepfändet werden.
Sie wird staatlich gefördert und eignet sich gut, um im Rentenalter nicht altersarm dazustehen. Je frühzeitiger
sie abgeschlossen wird, desto mehr an Geld bekommt man im Alter in Form einer garantierten Rente wieder.
Für Selbständige, und jene, die nicht Riestervertragsgeeignet sind, wurde vor noch nicht allzu langer Zeit die
Rürup-Rente entwickelt. Diese arbeitet in etwa wie die Riester-Rente, wird staatlich gefördert und hat neben
Rürup-Rente noch den Namen Basis-Rente.
Die dritte Möglichkeit ist eine Betriebliche Altersvorsorge. Hier zahlt entweder der Betrieb für einen Mitarbeiter
einen bestimmten Betrag im Monat in die Altersvorsorge, oder ein gewisser Anteil des Bruttolohns, entweder vom
Betrieb vorgegeben oder vom Mitarbeiter so gewünscht, wird in einen speziellen Vertrag eingezahlt. Hierbei ist es
jedoch wichtig, den Vertrag vor der Unterschrift genau zu lesen. Einige dieser Verträge sind nur auf den Betrieb
bezogen, man kann selbst nichts einzahlen, was sich bemerkbar macht, wenn man den Betrieb verlässt. Möglicherweise
hat man eine Weile in den Vertrag eingezahlt, kann aber dann nicht weitermachen, da es vertraglich nicht geht.
Man sollte vor Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages, sei es nun Riester, Rürup oder Betriebliche
Altersvorsorge das Für und Wider sehr gut abwägen, damit man sich für die optimalste Lösung selbst entscheiden kann.
Autor: Marc Oertrich
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