Die Riester Rentenversicherung – um was geht es hier genau?
Die Riester Rentenversicherung wird aus allgemeinen Steuermitteln durch Zulagen und auch eventuellen
Steuervorteilen gefördert. Diese Riester Renten Versicherung wurde als zusätzliche Altersvorsorge zum 1. Januar 2002 eingeführt.
Die Förderung durch die besagte Riester Rente ist auf Personenkreise wie Versicherte in der gesetzlichen
Rentenversicherung und Beamte, Soldaten, Richter usw. beschränkt. Gefördert wird die zusätzliche Altersvorsorge,
die für eine lebenslange Absicherung regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten vorsieht. Gefördert werden können
ganz unterschiedliche Wege der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Teilnahme am Riesterrentenverfahren ist freiwillig. Es besteht also keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge
und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner unter
eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Aber wer nicht selbst förderungsberechtigt ist,
erhält die Förderung, wenn der Ehepartner zum geförderten Personenkreis zählt. Um die Förderung auch zu erhalten,
müssen bestimmte Mindestbeiträge selbst eingezahlt werden. Diese können dann als Sonderausgaben bei der
Einkommenssteuererklärung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft dann auch automatisch, ob dies für den
Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen.
Wird eine dieser Förderungen in Anspruch genommen, sind die darauf beruhenden späteren Rentenzahlungen
einkommenssteuerpflichtig. Die Riester Renten Versicherung boomt momentan. Wer früh anfängt, der hat mit
Sicherheit im Alter eine Menge angespart und für seine Wünsche und Bedürfnisse genügend Geld über, um nicht zum
Kreis der Altersarmut zu gehören.
Autor: Melanie Stein
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