Steuern
Nahezu jeder Privatmann und jede Gesellschaft stöhnt unter der immer steigenden Steuerlast. Logisch ist jedoch, dass
ohne Steuereinnahmen ein Überleben in einer heutigen Gemeinschaft, wie einem Staat, nicht möglich wäre.
Steuern gibt es
bereits so lange Menschen in einer Gesellschaft zusammenleben. Ursprünglich wurde die Zahlung für die Gemeinschaft als
Dienstleistung, dem so genannten Frondienst, eingezogen. Jedem Mitglied wurde ein gewisser Teil der erarbeiteten Leistung
für den Fronherrn abverlangt. Auch Sachabgaben sind normal gewesen.
Daher wurde zum Beispiel der zehnte Teil jeder Ernte in gemeinschaftlichen Speichern gelagert. Die Vokabel "Steuer" hat
seinen Ursprung im Althochdeutschen. Dabei bezeichnete das Wort stiura etwa Stütze oder Unterstützung. Bereits im
frühen Altertum wurden Steuern erhoben. Sie wurden einst Tribut, Zoll oder Zehnt genannt. In der Gegenwart sind die
größten Erträge des gegenwärtigen Staates die Steuern. In diesem Zusammenhang werden zum einen das Staatswesen mit
ausreichend Geld versorgt, andererseits unzählige gemeinschaftlich genutzte Tätigkeiten, wie zum Beispiel das
Gesundheitswesen.
Steuern werden bei uns nicht zweckgebunden bezahlt. Dies bedeutet, dass zum Beispiel die Mineralölsteuer nicht als
Nutzungsgebühr für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen angesehen wird, sondern auf das Konto aller
Staatseinnahmen hineingelangt. Erstmals wurde die Steuererhebung im 3. Jahrtausend vor Christus dokumentiert. In
Nordafrika wurde einst eine Steuer für die Ernte und ein Zoll für den Fluss Nil erhoben. Auch in anderen städtischen
Hochkulturen, wie in Assyrien wurden zum Beispiel die Haltung von Nutztieren und die Fischerei versteuert. Die meisten
Steuerabgaben sind für den Käufer nur vereinzelt fühlbar. Daher sind Tabak- und Alkoholsteuer im Produktpreis mit
inbegriffen.
Kaum jemand macht sich bewusst, dass bei einem solchen Einkauf auch ein gewisser Steuersatz an den Staat abgeführt
wird. Die Steuer, die für Dienstleistungen abzugeben ist, ist in der Regel nicht der Rede wert. Letztlich machte uns
die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes diesen Anteil erst wieder bewusst. Das Festlegen des Steuersatzes, demnach
das Steuererhebungsverfahren ist eine Aufgabe der Behörden, die das Finanzamt erfüllt. Die Gesetzgebung in der
Bundesrepublik Deutschland begründet den Ausgangspunkt für das Steuererhebungsverfahren. Einige bezeichnen das
Steuerrecht als unübersichtlich und hoch kompliziert. Unzählige Sondervorschriften brauchen wirklich einen
Fachmann zur Beratung.
Autor: Daniel Keppler
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