Der Vaterschaftstest
Der Vaterschaftstest ist ein Abstammungsgutachten, mit dessen Hilfe man die
biologische Vaterschaft für ein Kind ermitteln kann. Ob eine biologische Vaterschaft zwischen Kind und Vater besteht, kann ein
solches Abstammungsgutachten mit 99,9-prozentiger Sicherheit bestätigen. Dieses Ergebnis ist also absolut zuverlässig und
schließt eine Übereinstimmung zweier nicht miteinander verwandter Personen fast völlig aus.
Bei der DNA-Analyse, die für das Abstammungsgutachten
erforderlich ist, wird aus einem Mundschleimhaustabstrich des Vaters und des Kindes die DNA - auch DNS genannt
(Desoxyribonukleinsäure) – extrahiert und analysiert. Typisiert werden verschiedene Merkmale. Diese sind bei jedem Menschen
unterschiedlich, aber je nach Grad der Verwandtschaft lassen sich zweifelsfrei alle Übereinstimmungen nachweisen. Liegen
genügend Übereinstimmungen vor, gilt die Vaterschaft als erwiesen.
Ein Vaterschaftstest wird oft bei Scheidungen und den damit verbundenen Unterhaltszahlungen in Erwägung gezogen. Am Anfang
steht nur der Verdacht evtl. ein „Kuckuckskind“ von der Partnerin untergeschoben bekommen zu haben. Stellt der vermeintliche
Erzeuger dann doch Nachforschungen an, kommt oft für viele Väter die Ernüchterung und es stellt sich heraus, sie sind oder
können gar nicht der biologische Vater des Nachwuchses sein.
Per Internet sind unterschiedliche Angebote bezüglich Preis und Testmethode zu finden. Die Qualität eines Abstammungsgutachtens
sollte immer vordergründig sein, da das Ergebnis weitreichende Folgen haben kann. Sparen wäre hier fehl am Platz.
Ein heimlicher Vaterschaftstest wird vor Gericht nicht zugelassen, auch wenn hier schwarz auf weiß belegt wird, dass der
Lebensgefährte oder Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Eine Anfechtung der Vaterschaft ist nur durch den
Vater (wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder das Kind während der Ehe geboren wurde), die Mutter oder das Kind möglich.
Hier gilt eine Anfechtungsfrist von zwei Jahren nach Gewissheit, dass das Kind aus der Beziehung mit einem anderen Partner
stammen könnte.
Autor: Kerstin Becker
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