Funktion einer Alarmanlage
Wer sich schon mal Gedanken über die Sicherheit seiner Wohnung, sein Haus oder seines Grundstückes
gemacht hat. Hat sich sicherlich schon mal die Frage gestellt, ob es sinnvoll wäre, sich eine Alarmanlage zu zulegen.
Diese Frage kann nicht so ohne weiteres beantwortet werden. Bevor man diese Frage beantworten kann, muss man sich erstmal
von den individuellen Gegebenheiten des Grundstückes, der Wohnung und des Hauses ein Bild machen. Auch die einzelnen
Bedürfnisse der Alarmanlage spielen bei der Entscheidung eine große Rolle.
Eine Alarmanlage dient zum Schutz einer Wohnung, eines Hauses oder eines ganzen Grundstückes. Sie kann leider keinen
Einbruch verhindern, sondern meldet ihn nur. Dabei vergleicht sie im aktiven Zustand den vorgegebenen Soll-Zustand mit dem
vorhandenen Ist-Zustand. Weicht dieser Ist-Zustand während der aktiven Phase (Alarmanlage ist scharf geschalten) von
dem geforderten Soll-Zustand ab, so meldet die Alarmanlage den veränderten Zustand in Form einer Alarmmeldung an eine
zentrale Stelle. Dabei wird übermittelt, wann, was, wo passiert ist. In Fachkreisen wird das ganze System auch
EMA = Einbruchmeldeanlage genannt.
Eine Alarmanlage kann zur weiteren Sicherung des Anwesens sehr nützlich sein. Sie wird aber die mechanischen
Sicherungen wie z.B. Schlösser, Tore, Türen, Fenster und Zäune niemals ersetzen. Die Alarmanlage kann
ein sehr nützlicher, erweiternder Baustein zur Sicherung eines Anwesens sein, wenn sie auf die örtlichen
Gegebenheiten angepasst ist.
Verwendung einer Alarmanlage
Einer Alarmanlage wird meist für zwei Verwendungsbereiche eingeteilt. Einmal für den Bereich der
Außenhautüberwachung und einmal für Bereich Innenhautüberwachung.
Bei der Innenhautüberwachung wird der Innenraum einer Wohnung oder eines Hauses meist mit aktiven und
passiven Bewegungsmeldern überwacht. Die Bewegungsmelder arbeiten meist auf der Infrarot- bzw. auf der
Ultraschallbasis. Sie können mit der Scharfschalteinrichtung (meist ein Blockschloss) zusammen oder
einzeln von einander scharf (aktiv) geschalte werden. Dies hat den Vorteil, dass einzelne Räume in
einer Wohnung oder eines Hause auch einzeln überwacht werden können.
Die Bewegungsmelder können den Alarm in Form von akustischen / optischen Meldung und/oder einer
stillen Form an die zentrale Stelle weitergeben. Bei einem akustischen / optischen Alarm werden im Fall
eines vermutlichen Einbruchs eine Sirene in oder am Haus und eine Blitzleuchte, die sich meist auf dem
Haus oder direkt am Haus befindet ausgelöst.
Bei einem stillen Alarm wird die Meldung über eine Zentraleinheit wie z.B. über ein automatisches
Wählgerät an ein Wachunternehmen oder direkt zur Polizei umgeleitet. Das beauftragte Wachunternehmen
oder die Polizei nehmen den eingehenden Alarm auf und verfolgen ihn direkt vor Ort weiter.
Die Einsatztätigkeit von Alarmanlagen ist heutzutage so weit fortgeschritten, dass sich noch weitere
Funktionen bei einer Alarmmeldung durchführen lassen. So können neben dem Absetzen von Meldungen
noch die Rollladen an der Wohnung runter bzw. hochgefahren werden. Das Licht im Haus / Wohnung und auf dem
gesamten Grundstück kann eingeschaltet werden, ohne das es die Einbrecher wieder ausschalten können.
Videokameras können ab der Alarmmeldung das Geschehen im Haus und auf dem Grundstück aufzeichnen.
Immer mehr Bedeutung haben Alarmanlagen, die ihre Meldungen per Funk übertragen. Hierbei ist aber
zu beachten, dass das übertragene Signal auch wirklich beim Empfänger ankommt und nicht schon
vorher von einem hohen Gebäude abgeschirmt wird.
Es ist ratsam, sich bei der Auswahl von einer Alarmanlage und den dazu passenden Meldern und Sensoren,
sowie Empfängern bei verschiedenen Firmen beraten zulassen. Bei den Anfragen sollte man ganz genau
schildern, wo die Alarmanlage eingesetzt werden soll und was mit der Alarmanlage erreicht werden soll.
Wer sollte im Alarmfall alles informiert werden? Was ist wenn man längere Zeit im Urlaub ist?
Sehr hohe Wünsche und Anforderungen an eine Anlage erfüllen die Alarmanlagen der
VdS. Wenn man sich für eine dieser Alarmanlagen entscheiden
sollte, sollte man auch darauf achten, dass die Anlage auch von einer Firma eingebaut ist, die den
VdS-Prüfsiegel erhalten hat und so in der Lage ist eine VdS-Alarmanlage auch fachgerecht einbauen zu können.
Versicherungsunternehmen akzeptieren im Versicherungsfall nur eine Alarmanlage der VdS.
Autor: Thomas Nitzek
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